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Meineid ist der wissentlich falsche Schwur.
Der Schwörende weiß, dass er nicht die Wahrheit aussagt. Er handelt also mit
Vorbedacht. Das ist der große Unterschied zum Falscheid. Bei diesem ist die
inhaltliche Unrichtigkeit dem Schwörenden unbekannt.
Jeder Eid enthält eine direkte Selbstverfluchung. Der Meineidige setzt sich dem
von ihm heraufbeschworenen Fluch unmittelbar aus: “Gott strafe mich und meine
Nachkommen bis ins dritte und vierte Glied, wenn ich falsch geschworen habe . .
. beteuerte einen
Meineid leistende Frau vor 100 Jahren. Nach Jahresfrist klagte sie über heftige
Schmerzen in der rechten Hand, welche endlich von der Gicht ganz krumm gezogen
wurde. Sie gebar einen Sohn und eine Tochter; beiden fehlte an jedem Finger
ihrer Hände das letzte Glied. Erst dem Urenkel, der über seine übel gestalteten
und zu wenig fähigen Händen sehr niedergeschlagen war, ward endlich wieder ein
Sohn mit ganz wohl gebildeten Händen geboren.
Kein Unterschied wird gemacht, ob der Meineid vor Gericht oder ob er rein privat
abgeleistet worden ist. Ort und Zeit spielen keine Rolle. Auch ist gleichgültig,
ob ein wirklicher Eid (mit Aufheben der Schwurfinger) oder eine bloße Beteuerung
etwa bei Gott und den Heiligen, abgelegt wurde.
Die Folgen des unentdeckten Meineids beschäftigten die Volksseele unaufhörlich.
Der Meineidige findet keine Ruhe im Grabe. Er geht um in irgendeiner Gestalt,
etwa in der eines schwarzen Hundes oder in der “eines kleinen Hündleins, das
sich plötzlich in eine formlose schwarze Masse verwandelt”, oder in der eines
Ziegenbocks oder in der eines ungewissen Untiers, das zerrissene Ketten hinter
sich herschleppt. Der Meineidige wird sofort vom Teufel geholt. Den Meineidigen
verschlingt die Erde. Er versinkt, und es bleibt nichts übrig als sein Stab und
zwei Schuhe. Meineid bringt noch im gleichen Jahre den Tod. Kann er nicht
natürlich sterben, so tötet ihn irgendein Gegenstand. Der Leichnam eines
Meineidigen wird schwarz. Er kann im Grabe nicht verwesen. Nägel und Haare
wachsen weiter. Sehr häufig ragt die meineidige Hand zum Grabe heraus. Zuweilen
wird der Körper schon bei Lebzeiten schwarz. Auch Lähmung, Knochenbruch und
Knochenfraß wird auf Meineid zurückgeführt.
Der Meineidige ist für alle Mitmenschen eine Gefahr. Sogar sein Leichnam hat
noch einen bösen Blick. Daher soll das ganze Volk vom Meineid abgeschreckt
werden.
Gegen die göttlichen Strafen des Meineids kann man sich allerdings sichern, wenn
man die zum Schwure erhobene Hand hinter den Rücken hält. Hat man bei falschem
Schwure ein Stück Brot unter der Achsel getragen und gibt es dann einem Hund zu
fressen, so schadet der Meineid nicht. Wenn jemand beim Schwören die drei Finger
der rechten Hand in die Höhe hebt und drei Finger der linken Hand von sich nach
unten streckt, so kann er gerne falsch schwören, der Meineid schadet ihm nicht.
Leute, die einen Meineid ablegen wollen, nehmen bei einer solchen Gelegenheit
einen Stein in den Busen, damit die Folgen dieses falschen Schwures auf den
Stein und nicht auf sie fallen.
Der Engel spricht:
O Mensch hüt’ dich vor falschem Eid,
denn der ist Gott von Herzen leid,
verkehrt auch bald die bösen Sinn’
wann Ziel und Wille geht dahin.
Am falschen Schwur gibt’s kein Gewinnen,
als ewig in der Höll’ zu brünnen.
In des tiefen Höllengrund
mit Hand und Finger und mit Mund,
damit dein’ Seele wird verpfändt
dem Teufel ewig ohne End’.
Hans Lehrer
Letzte Aktualisierung: 27.02.2009
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